Noch nicht aktiv. Diese Website ist im Aufbau. Als Immobilienmakler bin ich erst tätig, sobald die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt ist – Anfragen nehme ich schon jetzt gern entgegen, Maklerverträge schließe ich erst danach.

Immobilienmakler Waldshut-Tiengen

Immobilienmakler Waldshut-Tiengen – Haus verkaufen ab 2 % Provision.

Sie möchten in Waldshut-Tiengen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen? Ich ermittle den Marktwert, vermarkte Ihre Immobilie professionell und begleite Sie persönlich bis zum Notar – ab 2 % statt 3,57 % Provision.

Haus und Wohnung verkaufen in Waldshut-Tiengen

Waldshut-Tiengen liegt am Hochrhein, direkt an der Schweizer Grenze.

Viele Käufer arbeiten in der Schweiz und wohnen auf der deutschen Seite. Diese Käufergruppe sucht gezielt – und will bei Finanzierung und Unterlagen zügig Klarheit.

Günstiger Makler in Waldshut-Tiengen

In Baden-Württemberg sind beim Immobilienverkauf 3,57 % Provision inklusive MwSt. je Partei üblich. Bei mir zahlen Sie ab 2 % zzgl. MwSt. (ab 2,38 % inkl. MwSt.) je Partei. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das ab 11.900 € statt 17.850 € – für Sie und für Ihren Käufer.

Günstiger heißt bei mir nicht weniger Leistung: Ich kann günstiger sein, weil ich ohne teures Ladenbüro und ohne großes Team arbeite. Sie zahlen für die Arbeit an Ihrer Immobilie, nicht für meine Fixkosten.

Kostenlose Immobilienbewertung in Waldshut-Tiengen

Der wichtigste Schritt beim Verkauf ist der richtige Startpreis. Ich besichtige Ihre Immobilie in Waldshut-Tiengen persönlich, prüfe Zustand, Lage und Unterlagen und gebe Ihnen auf Basis aktueller Vergleichsdaten eine Einschätzung des erzielbaren Marktpreises. Kostenlos und unverbindlich.

So läuft der Verkauf ab

  1. Bewertung: Besichtigung vor Ort und Einschätzung des Marktwerts.
  2. Strategie: Preis, Zielgruppe und Vermarktung legen wir gemeinsam fest.
  3. Vermarktung: Fotos, Exposé, Immobilienportale und Besichtigungen.
  4. Käuferprüfung: Finanzierung prüfen, Verhandlungen begleiten.
  5. Notar und Übergabe: Vorbereitung des Kaufvertrags bis zur Schlüsselübergabe.

Wussten Sie schon? Mit der „Chilbi“ feiert Waldshut bis heute das Ende der Belagerung durch die Eidgenossen im Jahr 1468.

Noch nicht aktiv: tätig als Immobilienmakler erst nach Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO. Keine Rechtsberatung – den Kaufvertrag entwirft und beurkundet der Notar. Die Provision richtet sich nach Objekt und Aufwand und wird vorab im Maklervertrag vereinbart.

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