Noch nicht aktiv. Diese Website ist im Aufbau. Als Immobilienmakler bin ich erst tätig, sobald die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt ist – Anfragen nehme ich schon jetzt gern entgegen, Maklerverträge schließe ich erst danach.

Immobilienmakler Freiburg

Immobilienmakler Freiburg – Haus verkaufen ab 2 % Provision.

Sie möchten in Freiburg ein Haus oder eine Wohnung verkaufen? Ich ermittle den Marktwert, vermarkte Ihre Immobilie professionell und begleite Sie persönlich bis zum Notar – ab 2 % statt 3,57 % Provision.

Haus und Wohnung verkaufen in Freiburg

Freiburg ist Universitätsstadt und einer der gefragtesten Wohnorte in Baden-Württemberg.

Der Markt ist eng, das Angebot knapp. Trotzdem verkauft sich nicht alles von selbst: Entscheidend sind ein gut begründeter Preis und eine Vorbereitung, die Rückfragen von Käufern und Banken vorwegnimmt. Freiburger Objekte betreue ich von Engen aus auf Anfrage.

Günstiger Makler in Freiburg

In Baden-Württemberg sind beim Immobilienverkauf 3,57 % Provision inklusive MwSt. je Partei üblich. Bei mir zahlen Sie ab 2 % zzgl. MwSt. (ab 2,38 % inkl. MwSt.) je Partei. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das ab 11.900 € statt 17.850 € – für Sie und für Ihren Käufer.

Günstiger heißt bei mir nicht weniger Leistung: Ich kann günstiger sein, weil ich ohne teures Ladenbüro und ohne großes Team arbeite. Sie zahlen für die Arbeit an Ihrer Immobilie, nicht für meine Fixkosten.

Kostenlose Immobilienbewertung in Freiburg

Der wichtigste Schritt beim Verkauf ist der richtige Startpreis. Ich besichtige Ihre Immobilie in Freiburg persönlich, prüfe Zustand, Lage und Unterlagen und gebe Ihnen auf Basis aktueller Vergleichsdaten eine Einschätzung des erzielbaren Marktpreises. Kostenlos und unverbindlich.

So läuft der Verkauf ab

  1. Bewertung: Besichtigung vor Ort und Einschätzung des Marktwerts.
  2. Strategie: Preis, Zielgruppe und Vermarktung legen wir gemeinsam fest.
  3. Vermarktung: Fotos, Exposé, Immobilienportale und Besichtigungen.
  4. Käuferprüfung: Finanzierung prüfen, Verhandlungen begleiten.
  5. Notar und Übergabe: Vorbereitung des Kaufvertrags bis zur Schlüsselübergabe.

Wussten Sie schon? Durch die Altstadt fließen die „Bächle“. Der Legende nach heiratet, wer versehentlich hineintritt, einen Freiburger oder eine Freiburgerin.

Noch nicht aktiv: tätig als Immobilienmakler erst nach Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO. Keine Rechtsberatung – den Kaufvertrag entwirft und beurkundet der Notar. Die Provision richtet sich nach Objekt und Aufwand und wird vorab im Maklervertrag vereinbart.

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